Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Damit sollen künftig alle Kinder in Deutschland ein staatlich gefördertes Startkapital für die private Altersvorsorge erhalten.
Vorgesehen ist, dass der Bund für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Eltern können das Depot bei einem privaten Anbieter eröffnen und durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Wird kein eigenes Depot eröffnet, soll die staatliche Förderung dennoch – im Rahmen einer staatlichen kollektiven Anlage – erfolgen.
Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden. Pro Jahr sind Zuzahlungen bis zu 6.840 Euro möglich.
Ab der Volljährigkeit soll das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen.
Die Frühstartrente soll rückwirkend zum 01.01.2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020 starten. Das Gesetz soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die Umsetzung der Förderung soll ab 2027 beginnen.
Der Gesetzentwurf durchläuft nun das weitere Gesetzgebungsverfahren. Änderungen sind daher noch möglich.
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Steuerberaterin Adda Gardemann
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52379 Langerwehe
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